Friedhofsgebühren aller Großstädte im Vergleich

Aeternitas-Analyse zeigt die immensen Unterschiede

Die Städte in Deutschland zeichnen sich durch enorme Unterschiede bei den Friedhofsgebühren aus. Deutlich wird dies anhand eines Vergleichs der Friedhofsgebühren der deutschen Großstädte, den Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, vorgenommen hat.

Jede Kommune in Deutschland legt ihre Friedhofsgebühren selbst fest. Dies führt dazu, dass Gebühren für die gleiche Grabart von Stadt zu Stadt teils um mehrere hundert Prozent voneinander abweichen. Strukturelle Gründe wie das Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und Anzahl der Friedhöfe (höherer Aufwand und höhere Kosten durch viele kleine Friedhöfe) oder unterschiedlich lange Ruhezeiten spielen hier eine Rolle, können jedoch keine hinreichende Erklärung liefern. Wie immens die Unterschiede im Einzelnen sind und mit welchen Extremwerten die Friedhofsnutzer bei einzelnen Grabarten rechnen müssen, veranschaulicht der Blick auf die Friedhofsgebühren aller 79 deutschen Großstädte (Städte ab 100.000 Einwohner).

Bei einem Friedhof fallen Gebühren für die Grabnutzung - das Recht, die Grabstelle für die Dauer der Ruhezeit zu nutzen -, für die eigentliche Beisetzung sowie meist auch für die Nutzung der Trauerhalle an, außer bei anonymen Beisetzungen. Diese Gesamtkosten lassen sich sinnvoll vergleichen. Wer sich zum Beispiel für eine Sargbestattung im Reihengrab entscheidet, muss in Moers bei 25 Jahren Ruhezeit in der Summe mit Kosten in Höhe von 4.294 Euro rechnen, in Berlin hingegen (bei 20 Jahren Ruhezeit) nur mit 887 Euro. Ein ähnliches Bild bietet sich beim Wahlgrab für Sargbestattungen: Teuerste Großstadt ist Mainz mit 4.759 Euro für 30 Jahre, am günstigsten ist es in Berlin: 964 Euro für 20 Jahre. Das gleiche Bild zeigt sich bei anonymen Urnengräbern. Hier liegt die Preisspanne zwischen 2.413 Euro in Krefeld (30 Jahre) und 390 Euro in Ingolstadt (10 Jahre). Aber auch Kommunen mit gleicher Ruhezeit illustrieren die enormen Unterschiede: Bonn berechnet beim anonymen Urnengrab für 15 Jahre insgesamt 1.967 Euro, Göttingen 544 Euro.

Das gleiche Bild bietet sich bei Urnengräbern, die insgesamt meist günstiger sind als Sarggräber. "Spitzenreiter" unter den Großstädten ist beim Urnenreihengrab Kassel mit insgesamt 2.656 Euro Gebühren, in Chemnitz hingegen werden nur 580 Euro fällig, jeweils für eine Ruhefrist von 20 Jahren. Die Gesamtgebühren für ein Urnenwahlgrab in Aachen betragen 3.420 Euro (25 Jahre), in Fürth 450 Euro (10 Jahre). Und selbst bei gleicher Nutzungsdauer bleiben die Unterschiede enorm: 2.883 Euro in Reutlingen gegenüber 795 Euro in Rostock, jeweils für 20 Jahre.

Noch extremere Unterschiede ergeben sich beim direkten Vergleich von Teilleistungen. So kostet etwa allein das Beisetzen einer Urne (Öffnen und Schließen der Grabstelle) in Saarbrücken 1.100 Euro, in Chemnitz hingegen nur 50 Euro. Für die Beisetzung eines Sarges fallen in Freiburg 1.795 Euro Gebühren an, in Berlin 285 Euro (Wahlgrab) bzw. 232 Euro (Reihengrab). Die Nutzung einer Trauerhalle wird in Reutlingen mit 559 Euro berechnet, in Aachen werden 90 Euro fällig.

Was können Kommunen tun, um die Friedhofsgebühren zu senken? Dass ein Teil der Kosten für die Friedhöfe aus dem allgemeinen Haushalt und nicht aus dem Gebührenhaushalt finanziert wird, ist in der Regel bereits üblich. Dennoch könnte dieser Anteil vielerorts noch deutlich steigen. Aeternitas empfiehlt, den Wert der Friedhöfe über die Funktion als Bestattungsort hinaus stärker zu berücksichtigen. Zu nennen wären unter anderem Erholungs- und Freizeitfunktionen, der denkmalpflegerische und ökologische Wert sowie soziale Funktionen. Darüber hinaus sollten Einsparpotentiale geprüft werden, um die Pflege- und Unterhaltungskosten zu senken. Arbeiten bei der Grünflächen- und Grabpflege könnten an günstigere private Dienstleister abgegeben, Pflegestandards in Teilbereichen abgesenkt werden. Ziel sollte es darüber hinaus sein, die Bestattungsflächen besser auszulasten und nicht mehr benötigte Überhangflächen zu veräußern oder anderweitig zu nutzen. Aus Kooperationen mit Nachbarkommunen und Kirchengemeinden könnten sich weitere Einsparungen ergeben.

Ausführliche Tabellen mit den Friedhofsgebühren aller 79 Großstädte für insgesamt sieben verschiedene Grabarten sowie den Maximal-/Minimal-Werten und den Gebühren für bestimmte Teilleistungen stellt Aeternitas auf seiner Website zur Verfügung. Die Friedhofsgebühren von insgesamt ca. 1.000 Städten und Gemeinden – darunter alle Großstädte – finden sich in der Aeternitas-Gebührendatenbank unter www.aeternitas.de und können dort für einzelne Kommunen abgerufen werden.