In Traueranzeigen nie die private Adresse angeben

Einbrecher können Informationen nutzen

Wie der Soester Anzeiger aktuell berichtet, geben immer noch viele Menschen in Traueranzeigen ihre private Adresse an. Immer wieder kam und kommt es vor, dass Einbrecher solche Informationen über die Abwesenheit der Bewohner während der Bestattung ausnutzen und bei den Betroffenen einbrechen.

Schon häufiger hat Aeternitas darauf hingewiesen, dass in Traueranzeigen nie die privaten Adressen genannt werden sollten. Die Adresse des Bestattungshauses reicht aus. Beileidsbekundungen können auch dorthin gesendet und anschließend den Angehörigen übergeben werden - falls denjenigen, die eine Karte senden möchten, die Adresse nicht ohnehin bekannt ist.