"Reerdigung": Positives Zwischenfazit beim Pilotprojekt in Schleswig-Holstein
Landtag könnte die neue Bestattungsart ab 2026 dauerhaft erlauben

Die zuständige Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) hat in einer Sitzung des Sozialausschusses des Landtags Schleswig-Holstein (am 11.09.2025) ein positives Fazit vom bisherigen Verlauf der Erprobungsphase der "Reerdigung" gezogen. Wie unter anderem der NDR berichtet, seien laut der Ministerin bei jeder Öffnung der Kokons Forscherinnen und Forscher anwesend und es würden am Ort der Bestattung Bodenproben entnommen. Bei Untersuchungen dieser Proben auf Schadstoffe (zum Beispiel Schwermetalle) seien die Werte laut von der Decken unterhalb der zulässigen Grenzwerte gewesen.
Im Ausschuss waren sich die Abgeordneten von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW einig, dass sie keinen Grund sehen, das Verfahren wieder zu verbieten. Somit steigen die Chancen, dass - nach einem positiven Abschlussbericht - die "Reerdigung" in Schleswig-Holstein dauerhaft als dritte Bestattungsform neben der Erd- und Feuerbestattung erlaubt werden könnte.
Das Pilotprojekt läuft seit drei Jahren und endet 2026. Schleswig-Holstein ist bisher das einzige Bundesland, in dem die "Reerdigung" möglich ist, beigesetzt werden darf die aus dem Prozess hervorgegangene Erde aber auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.