Rheinland-Pfalz: Neues Bestattungsgesetz soll beschlossen werden
Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf zur Abstimmung empfohlen

Anfang der Woche, am 26.08.2025, hat hat der rheinland-pfälzische Gesundheitsausschuss getagt und die Expertenanhörung zu geplanten Änderungen des Bestattungsgesetzes ausgewertet (siehe Aeternitas-Meldung dazu vom 24.06.2025). Über den vorliegenden Gesetzentwurf soll in der kommenden Plenarsitzung des Landtags am 10./11. September 2025 endgültig abgestimmt werden. Der Ausschuss votierte mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD für eine Annahme des Gesetzes, während CDU und die Gruppe FREIE WÄHLER es ablehnten (Meldung des Landtags Rheinland-Pfalz).
Geplant sind zahlreiche neue Freiheiten im Umgang mit der Asche Verstorbener. So sollen unter anderem die Beisetzung von auflösbaren Urnen in Flüssen, die Mitnahme der Urne nach Hause oder die Herstellung von Erinnerungsgegenständen aus Teilen der Asche erlaubt werden. All dies ist in vielen Nachbarstaaten Deutschlands schon lange üblich - in allen Bundesländern jedoch derzeit verboten.
Aeternitas begrüßt den Gesetzesentwurf als angemessene Reaktion auf den Wandel der Bestattungskultur und die veränderten Wünsche und Bedürfnisse vieler Bürger. Die ausführliche schriftliche Aeternitas-Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf sowie die Stellungnahme zum vorherigen Referentenentwurf finden Sie hier auf dieser Website.