Sachsen-Anhalt macht den Weg frei für Reform des Bestattungsgesetzes

Teilentnahme von Asche soll erlaubt werden

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Wie unter anderem die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) berichtet (hier bei meine-kirchenzeitung.de), haben sich die Koalitionsparteien in Sachsen-Anhalt (CDU, SPD und FDP) auf einen Änderungsantrag für ein neues Bestattungsgesetz geeinigt. Der Landtagsausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag der Koalition für die Gesetzesnovelle in die weiteren Ausschussberatungen verwiesen. Demnach wären demnächst unter anderem Tuchbestattungen aus religiösen Gründen möglich - wie mittlerweile in allen anderen Bundesländern außer Sachsen.

Auch soll in Sachsen-Anhalt künftig die Entnahme eines Teils der Asche von Verstorbenen erlaubt werden, um daraus Andenken anzufertigen (zum Beispiel Erinnerungsdiamanten). Bisher ist dies in allen Bundesländern verboten. In vielen Nachbarstaaten Deutschlands ist diese Praxis legal, weshalb viele Menschen die dortigen Möglichkeiten nutzen, um ihre persönlichen Wünsche umzusetzen.

Nach einer von Aeternitas beauftragten bundesweiten Forsa-Umfrage fand es bereits im Jahr 2019 eine große Mehrheit der Befragten (71 Prozent) grundsätzlich in Ordnung, wenn Schmuckstücke/Erinnerungsgegenstände mit bzw. aus geringen Mengen der Asche von Verstorbenen hergestellt werden.