Beisetzungen im kleinen Kreis weiterhin möglich

Bundesländer geben unterschiedliche Rahmenbedingungen vor

| Pressemitteilung

Für Bestattungen sehen die Ausgangssperren und Kontaktverbote der Bundesländer Ausnahmen vor. Allerdings wird der Kreis der Teilnehmer überall deutlich eingeschränkt. Häufig umfasst er den engsten Familienkreis, ist zum Teil aber auch weiter gefasst.

++++ HINWEIS: Dieser Pressetext gibt den Stand vom 01.04.2020 wieder. ++++

Königswinter, 02.04.2020 - Trotz der Corona-Pandemie können oder möchten viele Angehörige die Bestattung ihrer Verstorbenen nicht längerfristig aufschieben. Deshalb wurden im Rahmen der derzeit geltenden strengen Einschränkungen des sozialen Lebens hierzu in allen Bundesländern spezielle Ausnahmeregelungen erlassen. Meist wird sich hier auf den engsten Familienkreis bezogen. Je nach Auslegung zählen dazu Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder, aber auch Geschwister oder Enkel bzw. Nichten und Neffen.

Dass dieser Kreis nicht zu eng gefasst werden muss, zeigen die Regelungen der wenigen Bundesländer, die eine maximale Teilnehmerzahl konkret benennen: Baden-Württemberg und Berlin 10, Sachsen 15 und Bremen 20. Umfasst ist auch nicht immer nur die Familie. Berlin zum Beispiel definiert nicht, aus welchem Kreis die genannten 10 Personen stammen müssen. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt beziehen in ihren Vorschriften explizit den engsten Freundeskreis mit ein. Spielraum lassen auch die Regelungen in Hamburg ("enger Familienkreis") sowie in Hessen ("Ausnahmen" vom Kontaktverbot können "zugelassen" werden) und Schleswig-Holstein (das "notwendige Maß an Teilnehmern" ist gestattet). Ins Detail geht man in Thüringen: Zugelassen bei einer Trauerfeier sind dort Ehe- oder Lebenspartner und Verwandte ersten und zweiten Grades.

Die konkrete Ausgestaltung bzw. Anwendung der Vorschriften der Bundesländer obliegt den zuständigen Behörden vor Ort. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass die Regelungen noch strenger gefasst werden. Ebenso ist jedoch häufig damit zu rechnen, dass sie bürgerfreundlich ausgelegt werden, um eine angemessene Abschiednahme zu ermöglichen. Betroffenen empfiehlt Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, sich hier mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung rechtzeitig und sorgfältig abzusprechen. Unter Einhaltung der empfohlenen Hygiene- und Abstandsregelungen sollten in der Regel pragmatische Lösungen zur Auswahl der Teilnehmer gefunden werden. Grundsätzlich gilt fast überall, dass die Trauerhallen geschlossen sind und Abschiednahmen nur noch unter freiem Himmel stattfinden.

Aeternitas stellt auf seiner Webseite eine Tabelle mit den derzeit geltenden Regelungen zur Verfügung.

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Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Alexander Helbach
Aeternitas e.V. - Verbraucherinitiative Bestattungskultur
Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
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Den Text und Bilder in digitaler Form erhalten Sie im Bereich "Presse" unter www.aeternitas.de. Über ein Belegexemplar bei Abdruck würden wir uns freuen.