Hessen: Neues Bestattungsgesetz wird im Landtag diskutiert

Stellungnahme von Aeternitas e.V.

| Bestattungsgesetz

Zur Zeit wird in Hessen ein Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz diskutiert. Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, wurde vom Sozialausschuss des Hessischen Landtags aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben, der unten auf dieser Seite herunter geladen werden kann.
Der Entwurf stellt nach unserer Auffassung lediglich eine Zusammenfassung der bisherigen Regelungen dar und bietet keine wesentlichen Änderungen des bisherigen Sach- und Rechtsstands in Hessen.

Für ein modernes und bürgerfreundliches Bestattungsrecht ist es notwendig,

  1. dass den Friedhofsträgern Möglichkeiten für einen effizienten und bürgerfreundlichen Betrieb ihrer Einrichtungen geschaffen werden; hierbei ist die Möglichkeit der Bildung von Zweckverbänden, aber auch die Abgabe von Aufgaben des Tagesgeschäfts, um etwaige Einsparpotenziale umsetzen zu können, zu nennen (vgl. unsere Ausführungen zu § 7 des Entwurfs);
     
  2. dass die Zukunftsplanung des öffentlichen Friedhofswesens an die Änderungen der Bestattungskultur und den demografischen Wandel hin angepasst wird (vgl. unsere Ausführungen zu §§ 2 und 5 des Entwurfs);
     
  3. dass die Friedhofsträger auch zur Prüfung und Reaktion auf diesen Wandel verpflichtet werden (ebenda);
     
  4. dass sich die Regelungen und Einschränkungen in einem neuen Bestattungsgesetz auf die medizinisch und juristisch unbedingt notwendigen Vorgaben beschränken (vgl. unsere Ausführungen zu §§ 1, 6, 17, 18 und 20 des Entwurfs);
     
  5. dass ein neues Bestattungsgesetz vorrangig die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger als Maßstab für die Regelungen des Friedhofs- und Bestattungswesens nimmt; hierzu gehört unter anderem die Ermöglichung der zeitlich befristeten Urnenaufbewahrung zu Hause in klar definierten Fällen (vgl. unsere Ausführungen zu §§ 4, 5, 14 und 26 des Entwurfs).

Insgesamt sollte der Entwurf des Bestattungsgesetzes nochmals überarbeitet werden. Reformdynamik oder die Berücksichtigung der geänderten Bestattungswünsche der Bürgerinnen und Bürger sind dem vorliegenden Entwurf nicht zu entnehmen. Aeternitas bedauert diese mangelnde Aufgeschlossenheit für neuzeitliche, von der Öffentlichkeit immer wieder geforderte Bestattungsformen und mahnt ausdrücklich mehr Mut bei der Zulassung neuer Bestattungsformen an.

Die ausführliche Stellungnahme von Aeternitas e.V. und die aktuelle Fassung des Entwurfs können Sie unter folgenden Links herunterladen.