Um Unstimmigkeiten zwischen den Elternteilen zu vermeiden, wird die Entscheidung über die Wahrnehmung des Bestattungsrechts in den Bundesländern grundsätzlich jedem Elternteil überlassen, so dass die
Defizite im Rechtsbereich der "Sternenkinder" gibt es immer noch insbesondere bei der Frage nach dem Umgang mit Fehlgeburten und Leibesfrüchten aus Schwangerschaftsabbrüchen, bei denen keine
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