Leichenschau wird deutlich teurer

Gebührenordnung für Ärzte wurde überarbeitet

| Pressemitteilung

Angehörige müssen seit Anfang des Jahres weitaus höhere Gebühren für eine ärztliche Leichenschau zahlen. Damit will der Gesetzgeber eine angemessene Bezahlung der zuständigen Ärzte gewährleisten. Die neue Gebührenordnung entpuppt sich jedoch als noch intransparenter als die bisherige

Königswinter, 02.01.2020 - Jeder Verstorbene muss in Deutschland einer eingehenden ärztlichen Leichenschau unterzogen werden, bevor er bestattet werden darf. Bezahlt wird diese von den Angehörigen, abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit Jahresbeginn ergibt sich daraus ein üblicher Kostenrahmen zwischen 103 Euro und 265 Euro - abhängig von Dauer und Umfang der Leistung, Todesumständen, Uhrzeit und Wochentag sowie der Entfernung der Arztpraxis (alternativ des Wohnorts des Arztes) zum Ort der Leichenschau. Bisher durfte die Leichenschau maximal (und das nur für besondere Fälle) bis zu 76,56 Euro kosten, korrekt abgerechnet ergaben sich meist Beträge zwischen 20 und 60 Euro.

Die Reform der GOÄ hat die Bundesregierung insbesondere damit begründet, dass die bislang vorgesehenen Beträge für den notwendigen zeitlichen Aufwand einer hochqualifizierten Berufsgruppe nicht mehr angemessen waren. In der Praxis führte dies in zahllosen Fällen dazu, dass Ärzte falsch abrechneten und überhöhte Rechnungen für Leichenschauen schrieben. Die meisten Angehörigen zahlten aufgrund fehlender Informationen anstandslos und stellten die Rechnungen nur infrage, wenn Sie ihnen außerordentlich hoch erschienen.

Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur begrüßt grundsätzlich eine Reform der GOÄ. Tatsächlich erschienen die bisherigen Gebührensätze nicht mehr angemessen. Problematisch ist jedoch, dass sich der Rechnungsbetrag auch nach der Reform aus unübersichtlich vielen verschiedenen Ziffern, Paragraphen und Zuschlägen zusammensetzt. "Die Angehörigen werden wie bislang kaum in der Lage sein, die Korrektheit einer Rechnung einschätzen zu können", kritisiert der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. Er geht davon aus, dass auch in Zukunft viele Abrechnungen nicht korrekt, sondern zu hoch sein werden. "Die Chance für eine transparente Regelung der Leichenschaugebühren wurde leider vertan", so Schmitt. Nicht im Sinne der Verbraucher ist ebenso, dass anders als bisher auch eine vorläufige Leichenschau (zum Beispiel durch den Rettungsdienst) abgerechnet werden kann. Da die eingehende Leichenschau anschließend dennoch verpflichtend ist, kommen für die Angehörigen unter Umständen Beträge von mehr als 400 Euro zusammen.

Grundsätzlich sinnvoll wäre es nach Ansicht von Aeternitas, wenn die Krankenkassen die Leichenschaugebühren übernehmen würden. Zum einen wären die Angehörigen von diesen Kosten entlastet, zum anderen erscheint es angemessen, dass hier ein letztes Mal die Solidargemeinschaft der Versicherten für den Einzelnen aufkäme. Auch würden Einzelne nicht mehr mit im Vergleich besonders hohen Zahlungen aufgrund von nicht zu beeinflussenden Zufälligkeiten, wie Sterbeort- und -zeit, Auffindesituation oder Anfahrtsweg des Arztes belastet. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil wäre, dass bei den zuständigen Krankenkassen genug Fachwissen vorhanden wäre, um falsche oder überzogene Rechnungen schneller zu erkennen.

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