Überteuerte Totenscheine

Wenn bei der Leichenschau falsch abgerechnet wird

| Pressemitteilung

Viele Ärzte rechnen bei der Leichenschau weiterhin nicht korrekt ab, obwohl zu Jahresbeginn die Gebühren deutlich angehoben worden sind. Insbesondere bei der angegebenen Dauer der Untersuchung kommt es häufig zu Unregelmäßigkeiten.

Königswinter, 30.09.2020 - Nach Ziffer 101 der überarbeiteten, seit Januar 2020 gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können für eine eingehende Leichenschau 165,77 Euro berechnet werden, wenn diese mindestens 40 Minuten gedauert hat. Aber immer wieder nehmen sich Ärzte für die Untersuchung des Leichnams und das Ausstellen des Totenscheins weitaus weniger Zeit und machen dennoch den vollen Satz geltend. Nach der GOÄ wären jedoch nur 99,46 Euro angemessen.

Abrechnen dürfen Ärzte neben den oben beschriebenen Gebühren für die eigentliche Leichenschau (inklusive Ausstellen des Totenscheins) ein Wegegeld und verschiedene Zuschläge, so dass sich am Ende ein üblicher Kostenrahmen zwischen 103 Euro und 265 Euro ergibt. Die genauen Kosten sind abhängig von Dauer und Umfang der Leistung, Todesumständen, Uhrzeit und Wochentag sowie der Entfernung der Arztpraxis (alternativ des Wohnorts des Arztes) zum Ort der Leichenschau. Einfließen kann zum Beispiel der - oft unberechtigter Weise berechnete - Erschwerniszuschlag. Er darf nur erhoben werden, wenn aus besonderen Umständen ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens 10 Minuten resultiert.

Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, hat bereits zu Jahresbeginn gewarnt, dass die reformierte GOÄ zu unübersichtlich ist und zu Missbrauch einlädt. "Wie befürchtet wird weiterhin zu oft falsch abgerechnet - wie schon bei der älteren Fassung der GOÄ", bemängelt der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. Die zahlreichen verschiedenen Ziffern, Paragraphen und Zuschläge machen es den Angehörigen sehr schwer, die Korrektheit einer Rechnung einzuschätzen. Darüber hinaus gelten Ärzte für viele Menschen als Vertrauenspersonen, deren Abrechnung kaum angezweifelt wird. Hinzu kommt die Trauer nach einem Todesfall, in der finanzielle Fragen meist in den Hintergrund rücken.

Aeternitas rät, dennoch genau zu prüfen, ob die in der Rechnung angegebene Zeit mit der tatsächlich aufgewendeten übereinstimmt. Ärzte müssen belegen können, wie viel Zeit sie für die Leichenschau benötigt haben.

Ein Verzicht auf die Leichenschau ist nicht möglich. Sie ist für alle Verstorbenen vorgeschrieben, bevor bestattet werden darf. Die Kosten tragen die Angehörigen. Nach den weitaus günstigeren, bis Ende 2019 gültigen Gebührensätzen waren hier maximal (und das nur in besonderen Fällen) 76,56 Euro fällig.

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Alexander Helbach
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