Der Magdeburger Stadtrat hat Mitte Juni 2017 einstimmig eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen, die nun auch Mensch-Tier-Grabstätten vorsieht. Auf dem Friedhof im Stadtteil Buckau wurde ein
Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Erftstadt (§ 13 Haustiere):
(1) Der Friedhofsträger kann in speziell hierfür vorgesehenen Grabfeldern zulassen, dass in eine bereits belegte Erdgrabstätte
Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Delbrück (§ 15a Haustiere):
(1) Der Friedhofsträger kann zulassen, dass in eine bereits belegte Erdgrabstätte kremierte Haustiere als Grabbeigabe
Auszug aus der Friedhofssatzung (Stand Juni 2025):
"§ 2 Friedhofszweck
[...]
(5) Tierbestattungen sind nicht erlaubt. Die Asche kremierter Kleintiere kann nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung
Im Bereich "Archewald" des "Ruhewaldes Rheinhessische Schweiz" können Menschen und Tiere am Fuß eines Waldbaumes in biologisch abbaubaren Urnen bestattet werden, wobei jedes Lebewesen über einen
Auszug aus der örtlichen Friedhofssatzung (Stand Juli 2025):
§ 13 Haustiere (1) Der Friedhofsträger kann zulassen, dass in eine bereits belegte Erdgrabstätte kremierte Haustiere als Grabbeilage
Auszug aus der Friedhofsatzung von Viersen (§ 30):
Heimtiere dürfen in kremierter Form einem bestatteten Verstorbenen als Grabbeigabe in derselben Grabstätte beigegeben werden. Dies gilt nicht für
Das Bergisch Gladbacher Bestattungsunternehmen Pütz-Roth betreibt schon seit Jahren einen eigenen Friedhof, die "Gärten der Bestattung", bekannt für die unkonventionelle Gestaltung die großen
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