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681. Neue Schauplätze der Trauer  
Trauer und Gedenken im öffentlichen Raum – Ansätze, Perspektiven, Fallbeispiele  
682. Familiengrab auch bei Sozialbestattung  
Sozialgericht Karlsruhe gibt Klägerin Recht  
683. Material/Statistiken  
Material/Statistiken zum Download Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den  
684. FAQ Sozialbestattung  
FAQ Sozialbestattung Weitere Informationen finden Sie auch in den zahlreichen Broschüren, Ratgebern, Rechtsübersichten und -gutachten im Download-Bereich oder bei den Aeternitas-Publikationen.  
685. Wo gibt es Hilfe?  
Wo gibt es Hilfe? Die Sozialbestattung erscheint in vielen Fällen als komplexes Themenfeld, jeder Fall hat seine besonderen Umstände und Eigenheiten. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass Sie  
686. Lebensversicherung  
Lebensversicherungen gehören nicht zum Erbe. Deshalb ist es möglich, Begünstigte aus der Lebensversicherung für den Fall des eigenen Ablebens frei zu wählen und zu garantieren, dass diese das Geld  
687. Haben unverheiratete Lebensgefährten Anspruch auf Kostenerstattung?  
Hier kommt es auf das jeweilige Bundesland an. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sind Lebensgefährten nicht zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet, sie sind weder Erben (außer sie wurden  
688. Haben Nachbarn oder gute Freunde Anspruch auf Kostenerstattung?  
Sollten diese als Erben eingesetzt sein, könnten sie entsprechend ihrer finanziellen Situation einen Anspruch haben. Ansonsten wären Nachbarn oder Freunde nicht bestattungskostentragungspflichtig,  
689. Haben Neffen und Nichten Anspruch auf Kostenerstattung?  
Sollten diese als Erben eingesetzt bzw. gesetzliche Erben sein, könnten sie entsprechend ihrer finanziellen Situation einen Anspruch haben. Ansonsten wären Neffen und Nichten nicht  
690. Haben Ausländer Anspruch auf Kostenerstattung?  
Ausländer können zwar grundsätzlich Sozialleistungen in Deutschland beanspruchen, üblicherweise nicht aber die Bestattungskosten als sogenannte "Hilfe in anderen Lebenslagen". Nach § 23 Abs. 1 S. 3  
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