In der Bekanntmachung der Gemeinde Grefrath vom 15.03.2016 hieß es u.a.:
(1) Urnenwahlgrabstätten für die Bestattung von Mensch und Tier sind Aschegrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht
Der Jenaer Stadtrat hat in der Sitzung am 15. November 2017 der neuen Friedhofssatzung zugestimmt und damit als erste Kommune in Thüringen die gemeinsame Bestattung von Menschen und Tieren
Auszug aus der örtlichen Friedhofssatzung (§ 17 Abs. 6):
"Mensch-Tier-Grabstätten sind ausschließlich Urnenwahlgrabstätten in besonderer Lage. Auf diesen Grabstätten können gemeinsam Human- und
Mit der Ende 2018 überarbeiteten Friedhofssatzung sieht die Stadt Schönebeck (Elbe) Mensch-Tier-Gräber auf dem städtischen Ostfriedhof vor. In den Wahlgrabstätten für Mensch-Tier-Bestattungen ist das
Sankt Augustin, Städtische Friedhöfe
Auszug aus der Friedhofsordnung (Stand 2022), § 9a (Eingeäscherte Heimtiere als Grabbeigabe):
(1) Heimtiere dürfen in eingeäscherter Form einem bestatteten
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