Sachsen-Anhalt: Neues Bestattungsgesetz tritt am 1. Mai in Kraft

Unter anderem wird die Entnahme geringer Mengen Totenasche erlaubt

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Am 1. Mai tritt in Sachsen-Anhalt das bereits im Herbst 2025 beschlossene neue Bestattungsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen folgende Aspekte:

  • Möglichkeit, zur Erinnerung bis zu fünf Gramm Asche zu entnehmen.
  • Verpflichtende zweite Leichenschau bei allen Bestattungen (nicht nur bei Feuerbestattungen wie in allen anderen Bundesländern).
  • Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
  • Pflicht zur würdigen Bestattung von Sternenkindern.
  • Verlängerung der Beisetzungsfrist für Urnen.
  • Dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige.

Einen ausführlichen Bericht hat unter anderem der MDR veröffentlicht.

Das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat zu den neuen Regelungen einen ausführlichen Fragen-Antwort-Katalog (FAQ) veröffentlicht:

Häufig gestellte Fragen zum Bestattungsgesetz unter Berücksichtigung der Gesetzesnovelle 2025