Mietverträge gelten auch über den Tod hinaus

Aeternitas erläutert die wichtigsten Grundsätze

| Pressemitteilung

Nach dem Tod von Mietern können Angehörige weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Falls sie nicht widersprechen, treten sie automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Altschulden wie Mietrückstände übernehmen sie dann allerdings auch.

Königswinter, 15.07.2026 – Die Sorge, nach dem Tod des Partners oder der Eltern aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen zu müssen, ist unbegründet. Ein Sonderkündigungsrecht der Vermieter entsteht daraus in der Regel nicht. „Bestehende Mietverträge enden nicht mit dem Tod, sondern gehen auf in der Wohnung lebende Angehörige über“, erklärt dazu Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Dies gilt neben Ehegatten, Lebenspartnern (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) und Kindern auch für sonstige Familienangehörige, also Verwandte und Verschwägerte unabhängig vom Grad der Verwandtschaft. Ebenso abgesichert sind andere Personen, die mit verstorbenen Mietern einen auf Dauer angelegten Haushalt geführt haben. Darunter fallen insbesondere Lebensgefährten, jedoch keine Mitbewohner in bloßen Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften.

Auch wenn im Gesetz von einem „Eintrittsrecht bei Tod des Mieters“ die Rede ist, erfolgt der Eintritt in den Vertrag des verstorbenen Mieters automatisch. „Damit verbunden sind dann allerdings nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten“, warnt Keldenich. Eventuelle Mietrückstände oder Betriebskostennachzahlungen zum Beispiel fallen den neuen Vertragspartnern zur Last. Wer dies vermeiden will, sollte dem Eintritt in den Mietvertrag unbedingt im Laufe eines Monats nach Kenntnis vom Tod des bisherigen Vertragspartners widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn man aus anderen Gründen nicht weiter in der Wohnung bleiben möchte.

Ausführliche Informationen zum Thema stellt Aeternitas in einem Ratgeber auf seiner Website im Bereich „Downloads“ bereit.

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Alexander Helbach, Aeternitas e.V. – Verbraucherinitiative Bestattungskultur
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