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Hinweise zum Urheberrecht

Eine wissenschaftliche Arbeit ist geistiges Eigentum des Autors/der Autorin. Nach dem Urheber- und Verlagsrechtgesetz (UrhG) erwerben Sie mit der Ausfertigung das alleinige Urheberrecht und somit die Nutzungsrechte wie Veröffentlichung (§ 12), Verbreitung (§ 17), Vervielfältigung (§ 16) sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Verwertung. Diese Rechte verlieren Sie auch nicht durch Einreichung Ihrer Arbeit beim Prüfungsamt. Das Recht der Hochschulen beschränkt sich lediglich auf eine unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und unbeschränkte Nutzung innerhalb der eigenen Forschung und Lehre. Ein Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs- oder kommerzielles Verwertungsrecht erhält die Hochschule nur durch Ihr ausdrückliches Einverständnis.

Arbeiten, die Sie in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder anderen Institutionen verfasst haben und vertrauliche Informationen beinhalten, können Sie allerdings nur mit deren Einverständnis vermarkten. Wissenschaftliche Arbeiten, die in Unternehmen geschrieben wurden und Firmeninterna beinhalten, dürfen nur mit deren Zustimmung vermarktet werden.

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