Reerdigung soll in Schleswig-Holstein dauerhaft erlaubt werden
Erprobungsphase wird abgeschlossen

In Kiel haben haben alle Fraktionen des Landtags einen gemeinsamen Gesetzesantrag eingebracht, nach dem die Reerdigung als dritte Bestattungsart (neben der Erd- und Feuerbestattung) dauerhaft im schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetz verankert werden soll. Die erste Lesung ist für den 6. Mai 2026 geplant.
Vorausgegangen war eine in das Bestattungsgesetz aufgenommene Erprobungsphase (wir berichteten hier), die vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitet wurde. Mehr als 70 Reerdigungen wurden nach Angaben des Berliner Unternehmens Circulum Vitae, dem bisher einzigen Anbieter von Reerdigungen, inzwischen abgeschlossen.