Sachsen-Anhalt: Neues Bestattungsgesetz tritt am 1. Mai in Kraft
Unter anderem wird die Entnahme geringer Mengen Totenasche erlaubt

Am 1. Mai tritt in Sachsen-Anhalt das bereits im Herbst 2025 beschlossene neue Bestattungsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen folgende Aspekte:
- Möglichkeit, zur Erinnerung bis zu fünf Gramm Asche zu entnehmen.
- Verpflichtende zweite Leichenschau bei allen Bestattungen (nicht nur bei Feuerbestattungen wie in allen anderen Bundesländern).
- Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
- Pflicht zur würdigen Bestattung von Sternenkindern.
- Verlängerung der Beisetzungsfrist für Urnen.
- Dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige.
Einen ausführlichen Bericht hat unter anderem der MDR veröffentlicht.