Leider bislang nicht. Lediglich die Erstanlage des Grabes wird übernommen. Unseres Erachtens ist dies aber nicht nachvollziehbar, wenn die Grabpflege von den Friedhöfen in ihren Satzungen
Nein, es ist grundsätzlich in jedem Einzelfall zu prüfen, ob lediglich die erforderlichen Kosten für eine einfache Bestattung angefallen sind. Dann sind diese Kosten auch über eine Pauschale hinaus
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