Sterben aus eigenem Willen
Warum das Tabu des begleiteten Suizids Angehörige doppelt belastet

In letzter Zeit müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Taunus-Krematoriums verstärkt mit Sterbefällen beschäftigen, bei denen ein ärztlich begleiteter Suizid vorausging. Dies geschieht inzwischen wesentlich häufiger als noch vor einem Jahr. Grund genug für das Team im Krematorium, dies auch öffentlich anzusprechen.
Die rechtliche Situation in Deutschland ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 klar: Der ärztlich begleitete Suizid ist zulässig. Die gesellschaftliche Wahrnehmung weicht jedoch massiv davon ab. Eine Umfrage des Instituts forsa im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vom Oktober 2024 belegt dies deutlich: Während 84 Prozent eine Freitodhilfe befürworten, wissen nur 15 Prozent, dass sie bei freiverantwortlichem Entschluss legal ist. Überwältigende 83 Prozent halten sie irrtümlich für strafbar.
„Diese Entwicklung war auch für uns neu“, erklärt Judith Könsgen, Geschäftsführerin des Rhein-Taunus-Krematoriums. „Wir haben bemerkt, dass wir uns mit diesem Thema intensiver auseinandersetzen und unsere internen Abläufe anpassen müssen. Wir mussten selbst dazulernen, um auf die geänderte Situation professionell reagieren zu können.“
Ein zentraler Punkt dieses professionellen Umgangs sind die Sterbepapiere. Hier würden eine Verheimlichung oder eine falsche Scham den Prozess unnötig erschweren. Frank Abraham, Amtsarzt und verantwortlich für die zweite Leichenschau im Rhein-Taunus-Krematorium, erläutert den Zusammenhang: „Nach einem begleiteten Suizid steht in der Todesbescheinigung ein nichtnatürlicher Tod. Das klingt nach ungeklärten Umständen, aber genau das ist es nicht. Der Tod war rechtmäßig herbeigeführt, Polizei und Staatsanwaltschaft haben das geprüft. Wenn die Unterlagen vollständig sind und der Fall so benannt wird, wie er ist, ist der Ablauf wesentlich schneller und einfacher – das gilt übrigens auch bei einem nicht begleiteten Suizid.“
Am Ende sind es die Angehörigen, die warten müssen, wenn Unterlagen unvollständig sind.
Für die Hinterbliebenen bedeutet die meist noch immer vorhandene gesellschaftliche Stigmatisierung oft eine enorme psychische Last. Wer in den Prozess des begleiteten Sterbens eingebunden war, hatte zwar einen bewussten Abschied, findet danach jedoch oft niemanden, mit dem er über die Erfahrung sprechen kann. Wer nicht einbezogen wurde, leidet meist unter dem Verlust des Abschieds und der quälenden Frage nach dem „Warum“.
„Allein der Verlust eines geliebten Menschen ist schon schwer genug. Wenn jedoch die Umstände des Todes schambehaftet sind oder als Tabu gelten, wird der Umgang mit der Trauer oft noch komplizierter“, so Judith Könsgen. „Auch damit müssen sich Bestattungshäuser und wir als Krematoriumsbetreiber auseinandersetzen.“
So hat man im Rhein-Taunus-Krematorium bereits vor Jahren den „Raum der Stille“ geschaffen. Hier können Angehörige eine Urne bis zu einem Jahr unterstellen. „Das ist für Menschen gedacht, die noch nicht wissen, wo die Asche endgültig beigesetzt werden soll“, so Könsgen. „Aber auch Hinterbliebene, die einfach Zeit für den Abschied benötigen, nutzen dies.“ Für Könsgen ist dies ein wichtiges Angebot, um dem individuellen Tempo der Betroffenen Raum zu geben und den notwendigen Schutz vor gesellschaftlichem Druck zu bieten.
Hinweis: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich in einer Krisensituation befinden oder Suizidgedanken haben, erhalten Sie kostenlose, anonyme und vertrauliche Hilfe bei der Telefonseelsorge unter den Nummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 sowie online unter www.telefonseelsorge.de.
Quelle: Pressemitteilung des Rhein-Taunus-Krematoriums